Diese Liste zeigt alle laut Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) umlagefähigen Kosten. Zusätzliche Infos per Aufklapp-Element.
Haken Sie an, was auf Ihrer Abrechnung steht. Sie können zusätzliche Positionen hinzufügen.
Hinweis: Positionen wie Verwaltung, Instandhaltung, Bankgebühren sind i. d. R. nicht umlagefähig.
⚠️ Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den örtlichen Mieterverein oder eine Beratungsstelle.