Mit unserem Mieterhöhungs-Vergleichsrechner sehen Sie auf einen Blick,
wie sich Staffelmiete, Indexmiete und Vergleichsmiete über mehrere Jahre entwickeln –
inklusive Kappungsgrenze und grafischem Ausreißer-Check.
So nutzen Sie den Rechner sinnvoll
Ausgangsmiete eintragen: Ihre aktuelle monatliche Kaltmiete (ohne Nebenkosten).
Zeitraum wählen: 3, 5 oder 10 Jahre empfehlen sich für einen realistischen Überblick.
Szenarien testen: Spielen Sie mit Inflation, Staffelsätzen oder Mietspiegel-Steigerungen.
Kappungsgrenze eintragen: In vielen Regionen 20 %, in Großstädten häufig 15 %.
Grafik beachten: Der Rechner zeigt sofort, welches Modell „ausreißt“ und stärker steigt.
Ideal für Mieter und Vermieter, um die Dynamik verschiedener Erhöhungsmodelle
besser zu verstehen – einfach, übersichtlich und ohne juristischen Anspruch.
Dieser Rechner zeigt die fiktive Entwicklung einer Mieterhöhung auf Basis vereinfachter Modelle.
Keine Rechtsberatung. In der Praxis gelten komplexe gesetzliche Regeln (u. a. Mietspiegel, Mietpreisbremse,
Kappungsgrenze, Modernisierungsvorschriften).
% in 3 Jahren
(meist 15 oder 20)
Jahr
Staffelmiete (€)
Indexmiete (€)
Vergleichsmiete* (vereinfachtes Modell)
Die Linien zeigen die Entwicklung aller drei Modelle im Zeitverlauf. Deutliche Abweichungen einer Linie nach oben
oder unten gegenüber den anderen deuten auf eine auffällig andere Dynamik dieser Mieterhöhungsart hin.
* Im Modell wird angenommen, dass die ortsübliche Miete jährlich steigt
und die Kappungsgrenze sich auf die Miete vor drei Jahren bezieht.
Dies ist eine vereinfachte Annäherung.
Erklärung der Mieterhöhungsarten
Staffelmiete: Fix vereinbarte Mieten zu festen Zeitpunkten. Prozentmodelle sind real nicht erlaubt, hier aber zur Veranschaulichung genutzt.
Indexmiete: An den amtlichen Verbraucherpreisindex gekoppelt (§ 557b BGB). Miete steigt oder sinkt mit dem Index.
Vergleichsmiete: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Miete (§ 558 BGB), begrenzt durch Kappungsgrenze und 12-Monats-Sperrfrist.
Wichtige Hinweise (Stand 11/2025)
Mieterhöhung nach § 558 BGB nur alle 12 Monate möglich.
Kappungsgrenze: 20 %, in vielen Städten 15 %.
Mietpreisbremse bei Neuvermietung: meist max. +10 % über Vergleichsmiete.