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WEG-Checkliste für Einsteiger

Was ist eine WEG?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht, wenn ein Gebäude in einzelne Wohnungen aufgeteilt und mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Man besitzt Sondereigentum (die Wohnung) und gleichzeitig einen Anteil am Gemeinschaftseigentum.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht. Geregelt wird das alles in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung.

1. Grundlagen verstehen

  • WEG-Prinzip verstanden: Entscheidungen & Kosten werden gemeinsam getragen.
  • Sondereigentum: Innenbereich der Wohnung.
  • Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Leitungen, tragende Teile, Treppenhaus.
  • Sondernutzungsrecht: Gemeinschaftseigentum, das exklusiv ein Eigentümer nutzen darf.
  • Teilungserklärung gelesen: Zweckbestimmung & Kostenverteilung geprüft.

Merksatz: „Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört meist der Gemeinschaft.“

2. Hausordnung & Nutzung der Wohnung

  • Hausordnung ist verbindlich: Auch für Eigentümer.
  • Nutzung zu Wohnzwecken: Eine gewerbliche Nutzung ist meist nicht erlaubt.
  • Zweckentfremdung: Kurzzeitvermietung (Airbnb) kann durch TE verboten sein.
  • Gewerbliche Nutzung: Nur möglich, wenn dies die Teilungserklärung zulässt.

Die Nutzungsart ergibt sich aus der Teilungserklärung. Sie kann nicht einseitig geändert werden.

3. Unterlagen vor dem Kauf prüfen

  • Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
  • Wirtschaftsplan
  • Abrechnungen & Protokolle der letzten 1–3 Jahre
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Regelungen zu Tierhaltung, Kurzzeitvermietung, Gewerbe

4. Fragen an Verwalter und Gemeinschaft

  • Professioneller Verwalter vorhanden?
  • Hausgeldrückstände?
  • Bekannter Instandsetzungsstau?
  • Sonderumlagen geplant oder beschlossen?
  • Streitigkeiten / Gerichtsverfahren bekannt?

5. Hausgeld, Kosten & Eigentümerwechsel

  • Hausgeldhöhe & Verteilerschlüssel verstanden
  • Bekannt: Zahlungspflicht gegenüber der WEG hat derjenige, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist – unabhängig von Kaufvertrag oder Übergabetermin.
  • Guthaben/Nachzahlungen im Kaufvertrag geregelt

6. Übergabe & Einzug

  • Zählerstände erfasst
  • Ummeldungen erledigt
  • Hausordnung beim Umzug beachtet

WEG – Die 10 wichtigsten Punkte

  • Sie besitzen Sondereigentum – nicht das ganze Haus.
  • Gemeinschaftseigentum betrifft Sie immer mit.
  • Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der Anlage.
  • Hausordnung gilt für alle – auch für Eigentümer.
  • Gewerbliche Nutzung meist nicht erlaubt (Zweckbestimmung beachten).
  • Umbauten innen frei, außen nur mit Zustimmung.
  • Kosten meist nach Miteigentumsanteilen verteilt.
  • Verwalter setzt Beschlüsse um und verwaltet Gelder.
  • Beschlüsse gelten auch für neue Eigentümer.
  • Zahlungspflicht gegenüber der WEG hat derjenige, der bei Fälligkeit der Zahlung im Grundbuch steht – nicht derjenige aus dem Kaufvertrag.
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