Wichtig: Wenn die verfügbare Rücklage zur Bezahlung nicht ausreicht oder wenn eine Entnahme die Rücklage unter das gewünschte Mindestniveau senken würde, entsteht für die Eigentümer eine Sonderumlage. Der Rechner weist diese explizit aus.
Rechtlicher Hinweis: Die Verwendung der Rücklage bedarf eines Beschlusses der Gemeinschaft (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG). Diese Berechnung stellt keine Rechtsberatung dar.
Der WEG-Kostenrechner ist ein Service von ImmoPilot.de