Hinweis: Vereinfachte Anwendung der Wohnflächenverordnung. Keine Gewähr; im Zweifel fachlich prüfen/aufmessen.
Hinweis zur Wohnflächenverordnung (WoFlV):
Bei der Berechnung von Terrassen und Balkonen ist der Ansatz von 25 % der Fläche üblich und entspricht dem Regelfall gemäß §2 Abs. 3 WoFlV. Bei besonders hochwertigen oder überdachten Außenflächen kann ausnahmsweise ein Ansatz von bis zu 50 % angemessen sein.
Für Schrägen gilt nach DIN 277 und §2 Abs. 3 WoFlV: Flächen unter einer lichten Höhe von 1,00 m werden nicht angerechnet, von 1,00 m bis <2,00 m zu 50 % und ab 2,00 m vollständig. Bitte berücksichtigen Sie dies für eine korrekte und nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.